Dabei werden alle entstehenden Umzugskosten und alle Umzugsformalitäten mit dem zuständigen Jobcenter, Arbeitsamt oder Sozialamt abgerechnet. Ein Leistungsempfänger der Leistungen nach dem SGB II Sozialgesetzbuch, Zweites Buch erhält, hat das Recht, seinen Wohnort selbst zu bestimmen. Allerdings werden die Kosten für einen Umzug über Jobcenter nur unter bestimmten Gründen vom Amt übernommen.
Sie brauchen für Ihren Umzug mehrere Möbelträger und einen Lkw, Sie haben keinen Führerschein, Sie haben noch nie einen Lastwagen gefahren, Sie sind alleinstehend mit Kind – Umzug in Eigenregie wäre für Sie unzumutbar! Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, müssen die Kosten vom Jobcenter für eine Umzugsfirma übernommen werden. Für den Wohnungswechsel müssen Sie der Arbeitsagentur drei Kostenvoranschläge vorlegen, von denen das Jobcenter einen akzeptieren muss. Wichtig: Kein Umzug ohne Zustimmung des Jobcenters, sonst werden die Kosten für Ihren Umzug möglicherweise nicht übernommen! Dies müssen Sie mit Ihrem zuständigen Berater beim Jobcenter besprechen, ob die Kosten für den Umzug übernommen werden. Von uns bekommen Sie ein Umzugsangebot zum Festpreis mit Festpreisgarantie. Das heißt für Sie – es entstehen keine zusätzlichen Kosten! Bei den Umzügen die durch Ihre Arbeit bedingt sind, werden die Kosten von der Agentur für Arbeit immer übernommen.
Für einen kostenloses Angebot rufen Sie uns unter 05234 8689964 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@724umzuege.de !